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                 Allgemeine Geschäftsbedingungen / Vermittlungsbedingungen Kroati-Reisen GmbH u. Co.KG
                1. Vermittlung, Mietvertrag 
                1.1 Wenn Sie mit Hilfe der Firma Kroati-Reisen GmbH u. Co. KG eine Ferienunterkunft mieten,
                    vermittelt Kroati-Reisen einen Mietvertrag im Namen und Rechnung des jeweiligen
                    Leistungsträgers. Der Leistungsträger ist im jeweiligen Mietvertrag benannt. Durch die
                    Einverständniserklärung des Leistungsträgers ist Kroati-Reisen bevollmächtigt, verbindliche
                    Mietverträge in dessen Namen vorzunehmen. 
                1.2 Im Falle eines Mietvertrages kommt der die Vermietung betreffende Vertrag ausschließlich
                    zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Leistungsträger für die Dauer der vereinbarten Mietzeit
                    zustande. Kroati-Reisen verpflichtet sich, die gewünschte Vermittlung im Namen des
                    Leistungsträgers ordnungsgemäß und sorgfältig vorzunehmen. 
                1.3 Mit der Buchung bietet der Kunde dem Leistungsträger den Abschluss des Mietvertrags zu
                    Urlaubszwecken verbindlich an. Grundlage dieses Angebots ist die Ausschreibung laut
                    Internetangebot auf der Internetseite www.kroati.de. 
                1.3.1 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg
                    (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt Kroati-Reisen den Eingang
                    der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine
                    Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar. 
                1.4 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung
                    vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen. 
                1.5 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Leistungsträgers zustande. Sie
                    bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Kroati-Reisen
                    dem Kunden eine schriftliche Bestätigung des Leistungsträgers übermitteln. Dies kann auf
                    elektronischem Weg (E-Mail) erfolgen. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch
                    den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. 
                2.1 ZahlungsmöglichkeitenBei der Buchung werden Ihnen folgende Zahlungsarten angeboten (diese können je nach Objekt
                    variieren):
 
                  ÜberweisungKreditkarte (akzeptierte Kreditkarten sind VISA und Mastercard)
 
                  Je nach gewählter Zahlungsmethode stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Leistung der
                    Anzahlung und Restzahlung zur Verfügung. Die detaillierten Möglichkeiten finden Sie unter 2.2
                    und 2.3. 
                2.1.1 Die Übermittlung ihrer Daten erfolgt über eine verschlüsselte SSL Verbindung (https in der
                    Adresszeile) an unseren Server in Deutschland. Des Weiteren sind unsere Systeme nach dem PCI
                    DSS (Payment Card Data Security Standard) zertifiziert und bieten Ihnen größtmögliche
                    Sicherheit im Umgang mit sensiblen Kreditkartendaten. 
                2.1.2 Bei Zahlung mit Kreditkarte behalten wir uns das Recht vor, im Falle eines Zahlungsausfalles,
                    bei Nichtanreise oder Nicht-Inanspruchnahme ihrer Leistung, ihre Kreditkarte mit anfallenden
                    Folgekosten gemäß Ziffer 4.3 zu belasten. 
                2.2 Bezahlung von Standard Buchungen (mit mehr als 30 Tagen bis zur Anreise) 
                2.2.1 ÜberweisungBei Buchungen mit der Zahlungsart Überweisung ist vom Kunden innerhalb der auf der
                    Rechnung angegebenen Frist (in der Regel 7 Tage) eine Anzahlung an Kroati-Reisen zu leisten.
 
                
                Die Höhe der Anzahlung liegt objektabhängig zwischen 15 und 25 Prozent des Gesamtbetrags.
                    (Stark ermäßigte Angebote für Hotels und Ferienanlagen sind teilweise mit erhöhter Anzahlung
                    gekoppelt und können vom Kunden bei der Buchung wahlweise akzeptiert oder abgelehnt
                    werden).
                    Die Restzahlung ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist (in der Regel 30 Tage vor
                    Anreise) ebenfalls an Kroati-Reisen zu entrichten. 
                2.2.2 KreditkarteBei Zahlung mit Kreditkarte gibt es verschiedene Zahlungsoptionen.
                    Diese sind objektabhängig wie folgt gegliedert:
 
 Hotels, Ferienanlagen und Mobilehomes:
 Der Gesamtpreis ist an Kroati-Reisen zu leisten. Die Anzahlung wird nach Buchungsbestätigung
                    durch den Leistungsträger, die Restzahlung in der Regel ca. 30 Tage vor Anreise von ihrer
                    Kreditkarte eingezogen.
 
 Ferienhäuser und Ferienwohnungen:
 Bei Buchungen von Ferienhäusern und -wohnungen können Sie wählen zwischen:
 Anzahlung sofort, Restzahlung bar vor Ort:
 Die Anzahlung wird nach Buchungsbestätigung durch den Leistungsträger von ihrer Kreditkarte
                    eingezogen. Die Restzahlung erfolgt bei Ankunft am Urlaubsort in bar direkt im Partnerbüro des
                    Leistungsträgers.
 Gesamtpreis an Kroati-Reisen:
 Der Gesamtpreis ist an Kroati-Reisen zu leisten. Die Anzahlung wird nach Buchungsbestätigung
                    durch den Leistungsträger, die Restzahlung in der Regel ca. 30 Tage vor Anreise von ihrer
                    Kreditkarte eingezogen.
 
                2.3 Bezahlung von kurzfristigen Buchungen (mit weniger als 30 Tagen bis zur Anreise)Bei kurzfristigen Buchungen kann die Zahlung mit Kreditkarte oder umgehender Überweisung
                    erfolgen.
 
                2.3.1 ÜberweisungDer Gesamtpreis (Anzahlung + Restzahlung) ist sofort an Kroati-Reisen zu überweisen. Bei
                    kurzfristigen Buchungen müssen Sie uns zusätzlich einen Bankbeleg über die getätigte
                    Überweisung übermitteln.
 
                2.3.2 KreditkarteDie Zahlungsoptionen für Zahlung mit Kreditkarte bei kurzfristigen Buchungen ist identisch mit
                    Standard Buchungen unter Punkt 2.2.2.
 
                2.4 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht fristgerecht, entsprechend den
                    vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Leistungsträger berechtigt vom Reisevertrag
                    zurückzutreten und den Kunden mit Stornierungskosten gemäß seiner Allgemeinen
                    Geschäftsbedingungen zu belasten. 
                3.1 Änderungen wesentlicher Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Mietvertrages zu
                    Urlaubszwecken, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Leistungsträger oder
                    von Kroati-Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit
                    die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Vertrags nicht beeinträchtigen.
                    Kroati-Reisen teilt dem Kunden wesentliche Änderungen sofort nach Bekanntwerden mit. 
                4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten 
                4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist
                    gegenüber Kroati-Reisen schriftlich zu erklären. 
                4.2 Bei Reiserücktritt sind die Stornokosten in den AGB`s des Leistungsträgers maßgebend. Kroati-
                    Reisen ist vom Leistungsträger mit dem Zahlungseinzug dieser Stornokosten beauftragt.
                    Entscheidend für die Berechnung der Höhe der Stornokosten ist der Zugang der
                    Rücktrittserklärung des Kunden bei Kroati-Reisen.
                    Die Stornokosten unserer Leistungsträger sind zeitlich wie folgt gestaffelt: 
              
                        
                        | ab 30 Tage bis Anreisetag | 95% des Gesamtpreises |  
                4.3 Dem Kunden bleibt es in jedem Falle unbenommen, Kroati-Reisen oder dem Leistungsträger
                    nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist,
                    als die von ihm geforderte Pauschale. 
                5.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins,
                    des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf
                    Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Kroati-Reisen ein
                    Umbuchungsentgelt erheben. 
                        
                            | bei Verträgen über Ferienwohnungen / -häuser | bis 40 Tage vor Reiseantritt
                                20,00 € |  
                            | bei Verträgen über Buchungen im Hotel oder | bis 40 Tage vor Reiseantritt |  
                            | Apartmentanlagen | 20,00 € |  
                            | bei anderen Reisearten | bis 40 Tage vor Reiseantritt
                                20,00 € |  
                5.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre
                    Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag und gleichzeitiger
                    Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur
                    geringfügige Kosten verursachen. 
                6.1 Sie erhalten die Reiseunterlagen nach Eingang der Restzahlung oder bei Zahlungsvereinbarung
                    „bar vor Ort“ ca. 3 Wochen vor Reiseantritt. 
                6.2 Der Kunde hat Kroati-Reisen zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B.
                    Anreisebeschreibung, Voucher) nicht innerhalb der von Kroati-Reisen mitgeteilten Frist erhält. 
                7. Beschränkung der Haftung 
                7.1 Kroati-Reisen haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Beratung und Buchungsabwicklung
                    im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrags. Sie haftet ausdrücklich nicht für die vom
                    Leistungsträger zu erbringenden Leistungen und etwaiger daraus resultierender Mängel. 
                8.1 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
                    oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch Kroati-
                    Reisen oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Kroati-Reisen beruhen,
                    verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf
                    einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Kroati-Reisen oder eines
                    gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Kroati-Reisen beruhen. 
                8.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 
                8.3 Die Verjährung nach Ziffer 8.1 und 8.2 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den
                    vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. 
                8.4 Schweben zwischen dem Kunden und Kroati-Reisen Verhandlungen über den Anspruch oder die
                    den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder
                    Kroati-Reisen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei
                    Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 
                9. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 
                9.1 Kroati-Reisen wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die
                    Leistung angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
                    Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für
                    Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon
                    ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender
                    (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. 
                9.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigenReisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und
                    Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B.
                    die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn Kroati-Reisen
                    schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 
                9.3 Kroati-Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch
                    die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es
                    sei denn, dass Kroati-Reisen eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 
                11.1 Der Kunde kann Kroati-Reisen nur an dessen Sitz verklagen. 
                11.2 Für Klagen von Kroati-Reisen gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für
                    Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische
                    Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder
                    gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
                    Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von
                    Kroati-Reisen vereinbart. 
                11.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
                    wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler
                    Abkommen, die auf den Mietvertrag zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger
                    anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
                    wenn und insoweit auf den Mietvertrag zu Urlaubszwecken anwendbare, nicht abdingbare
                    Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger
                    sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 
                11.4 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeteiligung bereit, die Sie
                    unter diesem Link finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Kroati-Reisen nimmt nicht an
                    einem Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu nicht
                    verpflichtet. 
                
                    
 Kroati – Reisen GmbH u. Co. KG
 Förstergasse 1
 D-97450 Arnstein – Büchold
 www.kroati.de
 info@kroati.de
 Tel: +49 (0) 9363 5335
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