Was ist bei der Ein-/Ausreise von / nach Kroatien zu beachten?
- Wichtiges in Kürze
- Land: Kroatien
- Zollvorschriften
- Informationen über
- Zollbestimmungen
- Erlaubte Freimengen
Seit dem Beitritt Kroatiens am 1. Juli 2013 zur Europäischen Union wurde Kroatien in das Zollgebiet der EU integriert. Kroatische Ursprungswaren sind seitdem Ursprungswaren der EU. Seit diesem Datum gilt der
freie Warenverkehr.
Dadurch können Waren (= Gemeinschaftswaren) die sich im zollrechtlichen freien Verkehr befinden, ohne Zollkontrollen und ohne Zolldokumente zirkulieren. Dies bedeutet, dass es keine Warenkontrollen an den Grenzen mehr gibt. Somit fallen auch die Zollformalitäten im innergemeinschaftlichen Warenverkehr mit dem Mitgliedstaat Kroatien weg.
Für unverzollte Drittlandsware hingegen, die in der EU gehandelt werden, sind weiterhin Zollformalitäten erforderlich. Personen- sowie kraftfahrtrechtliche Kontrollen werden jedoch weiterhin stichprobenartig durchgeführt.
Freimengen innerhalb der EU
Durch den
EU-Beitritt von Kroatien dürfen Sie Lebens- und Genussmittel für Ihren persönlichen Bedarf abgabenfrei mitbringen. Bei einigen Erzeugnissen gibt es allerdings Richtmengen zur Abgrenzung zwischen privaten und gewerblichen Verbrauch. Welche und wie viel Waren Sie pro Person (wenn der Einführer
mindestens 17 Jahre alt ist) zollfrei einführen dürfen finden Sie hier im Überblick. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des
deutschen Zolls.
Diese Freimengen gelten für die
Rückreise aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Deutschland. Bitte beachten Sie hierbei aber Ihre Reiseroute. Reisen Sie z.B. mit dem eigenen PKW und fahren von Kroatien aus durch
Slowenien und Österreich nach Deutschland, müssen Sie hier die jeweiligen Zollvorschriften der zu durchquerenden Länder berücksichtigen. Für diese Route (innerhalb von EU-Staaten) gelten die nachstehenden Mengen.
Reisen Sie aber auf dem Heimweg durch ein nicht EU-Land, z.B. der Schweiz gelten hier geringere Freimengen - siehe weiter unten - "Freimengen aus einem Nicht-EU-Land / Drittland".
Sie müssen hier nachweisen können (z.B. durch einen Kassenbeleg/Rechnung), dass die mitgeführten Waren aus dem freien Verkehr der EU stammen. Bei einem Direktflug innerhalb der EU z.B. Kroatien nach Deutschland dürfen auch nachstehende Freimengen steuerfrei einführen.
Alkohol * |
Tabakwaren / Kaffee * |
Spirituosen (über 22%) |
10 Liter |
Zigaretten * |
800 Stück* |
Andere alkohol. Getränke (bis 22% z.B. Port, Sherry, Campari...) |
20 Liter |
Zigarillos (max.3 g /Stück) |
400 Stück |
Schaumwein ** |
60 Liter |
Zigarren |
200 Stück |
Bier |
110 Liter |
Rauchtabak |
1 kg |
Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) |
10 Liter |
Kaffee + kaffeehaltige Waren |
je 10 kg |
Alle Angaben ohne Gewähr - informieren Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Zollvorschriften des jeweiligen Landes.
* Die Mengen beziehen sich auf entweder - oder in den jeweiligen Spalten.(Alkohol, Tabakwaren, Kaffee) - z.B. bei Tabakwaren auf entweder 800 Stk. Zigaretten oder 400 Stk. Zigarillos oder 200 Stk. Zigarren oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
** normaler Wein: der Zoll hat für Wein aus anderen EU-Ländern keine Richtmenge festgelegt. Wein kann also in unbegrenzter Menge, soweit er für den Privatgebraucht ist, mitgebracht werden.
Oben genannte Genussmittel können Sie in entsprechender Richtmenge, für Ihren persönlichen Bedarf, steuerfrei nach Deutschland oder Österreich einführen. Das heißt
die Waren dürfen nur für den
persönlichen Ge- oder Verbrauch des Reisenden bestimmt sein. Das bedeutet, Sie dürfen
weder als Geschenk noch für Dritte (z.B. im Auftrag)
mitgebracht werden.
Sie müssen allerdings nachweisen können, dass diese Waren aus der EU stammen und für Ihre private Verwendung bestimmt sind. Dies können Sie beispielsweise durch Vorlage von Kassenbelegen/Rechnungen.
Waren, die Sie zu
gewerblichen Zwecken mitbringen, müssen vor der Einfuhr nach Deutschland beim zuständigen Hauptzollamt angemeldet und versteuert werden. Wenn Sie also die oben genannten Richtmengen überschreiten, ist eine rein private Verwendung zweifelhaft.
Einfuhrverbote gelten für Drogen und andere illegale Waren. Für Waren wie z.B. Waffen brauchen Sie eine Genehmigung, diese unterliegen bestimmten
Einfuhrbeschränkungen.
Weitere Infos finden Sie auch beim
deutschen Zoll oder in der Broschüre "Reisen innerhalb der Europäischen Union".
Freimengen in oder aus einem Nicht-EU- bzw. Drittland
Wenn Sie bei Ihrer
Reise ein Nicht-EU-Land durchqueren, oder in ein Drittland ein- oder ausreisen (z.B. Schweiz, Bosnien-Herzegowina, Russland) gelten folgende geringere Reisefreigrenzen für die Ein- bzw. Ausfuhr. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des
deutschen Zolls oder in der Broschüre "Reisen außerhalb der Europäischen Union".
Folgende Waren sind im Reiseverkehr für
Fluggäste aus Drittländern sowie aus steuerlichen Sondergebieten und von der Insel Helgoland von Einfuhrabgaben befreit:
Achtung: Die Reisemenge für Zigaretten liegt für Fluggäste bei 200 Zigaretten – für Fahrgäste anderer Verkehrsmittel, die auf dem
Landweg** nach Kroatien einreisen (Straße, Schiene) bei nur 40 Zigaretten.
Alkohol * |
Tabakwaren * |
Parfüm / Geschenke * |
Sonstige Waren * |
Spirituosen
(über 22%) |
1 Liter |
Zigaretten |
200 Stk.
40** Stk. |
Parfüm |
50 ml |
Kaffee |
500 g |
Wein
(nichtschäumende Weine) |
4 Liter |
Zigarillos |
100 Stk.
20** Stk. |
Eau de Toilette |
250 ml |
Kaffee-Extrakt |
200 g |
Bier |
16 Liter |
Zigarren |
50 Stk.
10** Stk. |
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Tee |
100 g |
alkohol. Getränke
(bis 22%) |
2 Liter |
Rauchtabak |
250 g
50** g |
Geschenke
im Wert von |
45,00 € |
Tee-Extrakt |
40 g |
E-Liquid ***
für E-Zigaretten |
10 ml |
Rauchtabak ***
auch erhitzter oder
Wasserpfeifentabak |
50 g |
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Alle Angaben ohne Gewähr - informieren Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Zollvorschriften des jeweiligen Landes.
* Die Mengen beziehen sich auf entweder - oder in den jeweiligen Spalten. (Alkohol, Tabakwaren, Parfüm, Kaffee, Tee)
z.B. beim Alkohol auf entweder 1 Liter Spirituosen (22% Vol.) oder 2 Liter andere alkoholische Getränke (unter 22% Vol.) oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren (z.B. 4 Liter nichtschäumende Weine und 16 Liter Bier).
Sie können diese Tabakerzeugnisse beliebig kombinieren, die Gesamtmenge darf jedoch nicht überschritten werden.
** Die geringere Einführmenge bezieht sich auf Fahrgäste die auf dem Landweg** nach Kroatien einreisen (Straße, Schiene). Für bestimme Personengruppen (Grenzgänger, Transportbesatzung oder Personen die 15 km von der Grenze entfernt wohnen) kann die Einführmenge noch geringer sein.
*** Tabakwaren gemäß §94 des Verbrauchsteuergesetzes (Absatz 2)
Abgabenfrei aus einem Drittland in die EU:
- Andere Waren sind bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 € frei (bei Reisenden unter 15 Jahren nur bis zu einem Warenwert von 150 €). Bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt von 430 €.
- Schecks und Bargeld dürfen bis maximal 10.000 € pro Person ohne Anmeldung eingeführt werden.
- Persönliche Wertgegenstände wie Schmuck, Videokameras, Fotoapparate, CD-/MP3-Player, Laptops, Mobiltelefone etc., die vom Reisenden lediglich durch die Republik Kroatiens transportiert werden, sollten bei der Einreise deklariert, also angemeldet werden. In der Regel werden Reisende aus einem Nicht-EU-Land dabei durch den kroatischen Zollbeamten aufgefordert die erforderliche Anmeldung mündlich abzugeben.
- Arzneimittel für den persönlichen Bedarf des Reisenden.
- Kraftstoffe die sich im Tank befindliche Menge und bis zu 10 Liter in einem tragbaren Reservebehälter.
Grundsätzlich anmelden müssen Sie Waren:
- die genehmigungspflichtig sind oder Verboten unterliegen (z.B. geschützte Tiere, Pflanzen und Kulturgüter). Archäologische, historische oder künstlerische Gegenstände benötigen eine Ausfuhrgenehmigung der kroatischen Behörden.
- die Sie aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen ausführen. z.B. Jagdgewehre, Funkgeräte oder sonstige wertvolle technische Ausrüstung muss auf jeden Fall angemeldet werden.
- und Barmittel die den Wert von 10.000 € übersteigen.
- Unteilbare Waren, die Sie in einem Drittland gekauft oder dort gegebenenfalls bereits benutzt haben (z.B. Teppich, Ski, Kleidungsstücke), deren Wert die angegebene Wertgrenze übersteigt.
Waren zu gewerblichen Zwecken
Verbrauchssteuerpflichtige Waren
Verbrauchsteuerpflichtige Waren für gewerbliche Lieferungen, wie z.B. Bier, Branntwein, Tabakwaren oder Kaffee dürfen nur unter den für sie EU-weit vorgesehenen Verfahrensbestimmungen transportiert werden. Diese Waren sind der Verbrauchssteuer unterworfen. Die Verbrauchssteuersätze sind innerhalb der EU verschieden.
Vorsicht: Wenn Sie mehr als die oben genannten Mengen Freimengen transportieren, kann die Vermutung aufkommen, dass Sie die Waren gewerblich verwenden wollen. Sie müssen dann einen Nachweis erbringen, dass Sie die mitgebrachten Waren nur privaten Zwecken dienen.
Warenbegleitpapiere
Was hat sich seit dem EU Beitritt geändert:
bis 30. Juni 2013 |
ab 1. Juli 2013 |
Ausfuhrdokumentation |
Binnenhandel |
Ausfuhrerklärung ATLAS |
entfällt |
EUR.1 / Ursprungserklärung für präferenzberechtigte Waren |
bei präferenzberechtigter Ware:
Lieferantenerklärungen nach Verordnung (EG) 1207/2001 |
Handelsrechnung |
Rechnung mit Umsatzsteueridentifikationsnummern |
in Einzelfällen Ausfuhrgenehmigungen |
in sehr seltenen Fällen: Verbringungsgenehmigung |
|
Aufnahme der kroatischen Umsätze in:
Intrastratmeldung / Zusammenfassende Meldung |
Umsatzsteuer
Haben sowohl der Verkäufer als auch der Erwerber eine gültige USt-ID-Nr. sind diese Lieferungen nach Kroatien von der Steuer befreit. Auf Antrag wird deutschen Unternehmen die USt-ID-Nr. vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben.
Auch die USt-ID-Nr. des Erwerbers in Kroatien muss durch das BZSt im Voraus bestätigt werden. Außerdem muss belegt werden, dass die Ware Deutschland nach Kroatien verlassen hat, z.B. durch eine Gelangensbestätigung.
Die Unternehmen müssen ferner ihre innergemeinschaftlichen Lieferungen vierteljährlich in die zusammenfassende Meldung (ZM) und in die Umsatzsteuererklärungen aufnehmen.
Empfehlung
Wenn Sie nur als normaler Tourist ein- und ausreisen, haben Sie kaum Beschränkungen, sofern Sie nur Waren für Ihren persönlichen Bedarf mitbringen und solange Sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Welche Waren genehmigungspflichtig sind oder Sie anmelden müssen, erfragen Sie im Zweifelsfall lieber vor Antritt Ihrer Reise bei Ihrem nächstgelegenen Hauptzollamt oder beim Informations- und Wissensmanagement Zoll. Damit die Rückkehr aus dem Urlaub möglichst "zollfrei" bleibt, können Sie sich die App "Zoll und Reise", im Apple App Store oder im Google Play Store kostenlos downloaden. Die App hilft Ihnen, schnell und einfach herauszufinden, welche Waren bei der Einreise erlaubt sind und welche nicht. Außerdem können Sie mit dem Einfuhrabgabenrechner schnell errechnen, welche Reisefreimengen gelten oder was Sie voraussichtlich an Abgaben bezahlen müssen.
Probleme bei der Ausreise riskieren Sie zum Beispiel, wenn Sie Sammlerstücke, Gemälde, Antiquitäten oder andere Kunstwerke mitnehmen wollen – es könnte sich um Kulturgüter handeln. Wenn Sie also bei einer Zollkontrolle gefragt werden "Haben Sie etwas zu verzollen?", ist es sinnvoll dem Zollbeamten alle mitgeführten Waren anzugeben – auch die, die abgabenfrei sind oder die Sie für abgabenfrei halten. Denn die Ausrede „Das habe ich nicht gewusst“ schützt nicht vor Strafe.
Schmuggeln lohnt sich also nicht, denn wenn Sie erwischt werden, zahlen Sie nicht nur die fälligen Einfuhrabgaben, sondern auch noch einen Zuschlag in gleicher Höhe. Häufig drohen sogar ein Strafverfahren und die Sicherstellung der geschmuggelten Waren.
Weitere Hinweise zur Wareneinfuhr und Warendurchfuhr im Reiseverkehr in die bzw. durch die Republik Kroatien finden Sie auch auf der Seite des
Auswärtigen Amtes.