Um die neue Registrierungsnummer in Kroatien gibt es einige Falschmeldungen, die Verunsicherung schüren. (Foto: Kroati.de)
- Wichtiges in Kürze
- Land: Kroatien
- Thema: Registrierungsnummer
der Urlaubsunterkunft
- Informationen über
- Regelung
- Aktueller Stand
- Infos für Urlauber
- Infos für Vermieter
Aktuell sorgen Berichte in den sozialen Netzwerken und Medien, über eine vermeintliche neue Registrierungsnummer für kroatische Ferienimmobilien ab dem 1. Juni für große Verunsicherung. Hinter den teils faktisch falschen Schlagzeilen steckt eine neue EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung, die ein einheitliches Registrierungssystem vorschreibt, das jedoch nicht zum 01.06.2026 Pflicht in der laufenden Saison wird.
Entgegen aktueller Meldungen gibt es derzeit weder ein technisches Verfahren über eVisitor, noch eine aktive Beantragungsmöglichkeit dieser Registrierungsnummer. Verbindliche Fristen und Details zum Verfahren werden erst in den kommenden Monaten festgelegt.
Für Urlaubsgäste mit bereits bestehenden Buchungen und diejenigen, die gerne noch buchen möchten, besteht daher aktuell überhaupt kein Handlungsbedarf oder Grund zur Sorge.
Warum wird dieses neue System eingeführt? Die neue Regelung soll illegale Schwarz-Vermietungen bekämpfen und steuerliche Transparenz steigern. Obwohl die Regelung EU-weit gilt, befindet sich die nationale Umsetzung in Kroatien aktuell noch im Aufbau und wird frühestens zur Jahreswende kommen.
Angesichts des rasant wachsenden Tourismus in Kroatien, gibt es immer mehr private Ferienunterkünfte, die unangemeldet am Staat vorbei vermietet werden. Deshalb will die Regierung die Kontrollen verschärfen und diese Schattenwirtschaft eindämmen, um rechtmäßige Vermietungen sicherzustellen und eine lückenlose Kontrolle aller Mietangebote zu ermöglichen.
Für Vermieter bleibt vorerst alles beim Alten: Voraussetzung für den legalen Betrieb sind weiterhin die gültige Kategorisierung (Rješenje), die Anmeldung, sowie eine hinterlegte kroatische Steuernummer (OIB). Die viel diskutierte neue „Registrierungsnummer“ kommt sehr wahrscheinlich zur Jahreswende – Anfang 2027, aber nicht schon kurzfristig „ab Juni 2026“.
Wir setzen auf verlässliche Informationen statt reißerischer Schlagzeilen und stehen im direkten Austausch mit den zuständigen kroatischen Stellen, um Gerüchte und irreführende Informationen durch verifizierte Fakten zu ersetzen. Um Halbwahrheiten zu vermeiden ist eine klare Differenzierung zwischen EU-Vorgaben, nationalem kroatischem Recht und der gelebten Praxis unerlässlich.
Übersicht
Übersichtstafel mit allen Informationen zum Thema Kroatien und die neue Registrierungsnummer
Aktuelle Gesetzeslage und voraussichtlicher Start der neuen Regelung
Aktuelle Regelung (gültig für alle Buchungen 2026): Für die laufende Urlaubssaison ist gültig, dass Vermieter von Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Gästezimmern ein gültiges Rješenje (Genehmigung/Kategorisierung) benötigen. Der Vermieter muss die Urlaubsgäste wie gewohnt über eVisitor melden und eine kroatische Steuernummer (OIB) hinterlegen. Ohne OIB ist keine legale Vermietung möglich. Diese Regelung ist gültig und daran ändert sich aktuell nichts in der aktuellen Saison!
Zukünftige Regelung (voraussichtlich ab 01/2027 gültig): Momentan gibt es einen Gesetzesentwurf, der die EU‑Verordnung 2024/1028 zu Kurzzeitvermietungen, umsetzt. Dieser Gesetzesentwurf beinhaltet, dass jede Urlaubsunterkunft (Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Gästezimmer) eine einheitliche Registrierungsnummer erhält, die dann auch in Online‑Inseraten angezeigt werden muss.
Momentan wird diese Vorgabe von der Kroatischen Regierung noch in nationales Recht übertragen und der Gesetzesentwurf muss noch verabschiedet werden. Im Anschluss daran muss (voraussichtlich über das Registrierungsportal eVisitor) ein System geschaffen werden, über die Vermieter diese Registrierungsnummer beantragen und erhalten können. Für den kompletten Prozess wird es Übergangsfristen geben, um die Pflicht zur Beantragung und Veröffentlichung der neuen Registrierungsnummer zu gewährleisten. Lt. Informationen der Kroatischen Tourismusbehörde wird die Veröffentlichung der Registrierungsnummer nicht während / bzw. für die laufende Saison 2026 zur Pflicht.
Situation für aktuelle Buchungen und die Saison 2026
Für Gäste, die bereits eine Urlaubsunterkunft für die aktuelle Urlaubssaison 2026 gebucht haben oder noch buchen möchten, gelten nach wie vor die bestehenden Regularien (System aus Genehmigung, eVisitor‑Meldung und Steuernummer). D.h. dass alle angebotenen Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Gästezimmer über eine gültige Vermietungsgenehmigung, Steuernummer (OIB) und die zugehörigen offiziellen Daten verfügen und legal vermietet werden. Bereits getätigte Buchungen oder zukünftig getätigte Buchungen bleiben also nach wie vor gültig!
Selbst Buchungen für 2027 sind möglich, denn wenn das Gesetz verabschiedet wird und die Anzeige der Registrierungsnummer Pflicht wird, wird dies von den Anbietern nachgereicht. Momentan ist eine Veröffentlichung der Registrierungsnummer der jeweiligen Unterkunft schlichtweg nicht möglich, da es diese noch nicht gibt!
Situation für Vermieter – jetzt und künftig
Für Vermieter ändert sich im Moment praktisch nichts: Sie müssen weiterhin ihre jährlichen Pflichten erfüllen, eine gültige Genehmigung besitzen, Gäste über eVisitor melden und ihre OIB korrekt hinterlegen. Diese Anforderungen bleiben die Basis für jede legale Vermietung. Vermieter, die ihre Unterlagen in Ordnung haben und über seriöse Portale oder Agenturen anbieten, sind bereits jetzt auf der sicheren Seite.
Mit Umsetzung der EU-Vorgabe wird aller Voraussicht In Zukunft wird voraussichtlich für jede einzelne Einheit (Apartment, Zimmer, Haus) eine zusätzliche Registrierungsnummer vergeben, die mit eVisitor, der OIB und den Genehmigungsdaten verknüpft ist. Der genaue Ablauf, ob die Nummer automatisch generiert oder aktiv beantragt werden muss, welche Fristen gelten und wie sie in Inseraten anzugeben ist, wird noch in einer nationalen Regelung beschrieben und von den Tourismusbehörden veröffentlicht.
Vermieter sollten daher vor allem eines tun: die offiziellen Informationen der kroatischen Tourismusbehörden und Ministerien im Blick behalten, gegebenenfalls Newsletter der lokalen Tourist Boards abonnieren und sich rechtzeitig informieren, sobald das Verfahren startet. Für unser Portal gilt: Sobald es konkrete, verbindliche Vorgaben gibt, werden wir die technischen Anpassungen vornehmen und unsere Vermieter klar und frühzeitig über die nächsten Schritte informieren.
Fazit und Umgang mit Fehlinformationen
Wie schnell sich unvollständige Informationen verselbstständigen, zeigt die aktuelle Diskussion. Momentane Nachrichtenbeiträge in den sozialen Netzwerken und den Medien bezüglich der Registrierungsnummer verunsichern Urlaubsgäste und Interessierte. Mit Titelzeilen wie "Ist ihr Urlaub noch sicher?!" oder "Platzt wegen dieser Regel Ihr Urlaub"? oder "Neue Regelung könnte bereits gebuchten Urlaub ungültig machen" wird "Traffic" generiert und Verunsicherung kreiert.
Dadurch entsteht meist der Eindruck, dass ab 01.06. für Kroatienurlauber und Vermieter völlig neue Gesetze gelten. Fakt ist aber, dass kein Gesetz diesbezüglich verabschiedet wurde (Stand 04.05.2026) - die bisher gültigen Regeln sind nach wie vor in Kraft und werden in aller Voraussicht auch zukünftig, wenn die neue Registrierungsnummer-Regelung für Unterkünfte veröffentlich ist, zusammen mit dieser gültig sein. Kurzum, die Registrierungsnummer kann momentan nicht angezeigt werden, da es sie noch nicht gibt!
Für alle, die bereits Ihren Kroatienurlaub gebucht haben oder alle, die Ihren Kroatienurlaub noch buchen möchten, wird sich für die laufende Saison 2026 nichts ändern! Alle legal registrierten Unterkünfte mit gültiger Genehmigung und OIB bleiben völlig regulär vermietbar.
Informations- & Bilderquellen: Mit freundlicher Genehmigung der Kroatischen Zentrale für Tourismus (Croatia.hr) und Kroati.de.