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1.
1.1 1.2 1.3 1.3.1 1.3.2 1.4 1.5 1.6 |
Vermittlung; Mietvertrag
Wenn Sie mit Hilfe der Firma KROATI-Reisen GmbH u. Co.KG eine Ferienunterkunft mieten, vermittelt KROATI-Reisen einen Mietvertrag im Namen und Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers. Der Leistungsträger ist im jeweiligen Mietvertrag benannt. Durch die Einverständniserklärung der Leistungsträger ist KROATI-Reisen bevollmächtigt, verbindliche Mietverträge in deren Namen vorzunehmen. Im Falle eines Mietvertrages kommt der die Vermietung betreffende Vertrag ausschließlich zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Leistungsträger für die Dauer der vereinbarten Mietzeit zustande. Bei dieser Vermittlung von Reiseleistungen entsteht kein Pauschal-Reisevertrag im Sinne des Reisevertragsrechts. Zwischen dem Mieter und KROATI-Reisen kommt ausschließlich ein Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß § 675 BGB zustande, im Rahmen dessen sich KROATI-Reisen verpflichtet, die gewünschte Vermittlung ordnungsgemäß und sorgfältig vorzunehmen. Mit der Buchung (Anmeldung) bietet der Kunde dem Leistungsträger den Abschluss des Mietvertrags zu Urlaubszwecken verbindlich an. Grundlage dieses Angebots ist die Ausschreibung laut Internetangebot des Reisevermittlers KROATI-Reisen auf dessen Internetsite www.kroati.de. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt KROATI-Reisen den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt KROATI-Reisen den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Leistungsträgers zustande. Die Leistungsträger haben hierfür KROATI-Reisen beauftragt. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird KROATI-Reisen dem Kunden eine schriftliche Bestätigung übermitteln. Dies kann auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Leistungsträger vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Leistungsträger vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Leistungsträger oder KROATI-Reisen die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt. |
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2.
2.1 2.2 |
Bezahlung
Bei Buchungen für Unterkünfte, bei denen der Leistungspreis vor Ort direkt an den Vermieter/Leistungsträger entrichtet wird, ist KROATI-Reisen von der Übergabe des Reisesicherungsschein entbunden. Die zu leistende Anzahlung versteht sich als Vermittlungsgebühr. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Leistungsträger berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten. |
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3.
3.1 3.2 3.3 3.4 |
Leistungsänderungen
Änderungen wesentlicher Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Mietvertrages zu Urlaubszwecken, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Leistungsträger oder von KROATI-Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Vertrags nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. KROATI-Reisen ist im Namen der Leistungsträger verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder eine mindestens gleichwertige Ersatzunterkunft zu verlangen, wenn KROATI-Reisen in der Lage ist, eine solche Unterkunft ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Leistungsträgers über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen. |
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4.
4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 |
Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber KROATI-Reisen unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Unterkunft über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Vermieter/Leistungsträger den Anspruch auf den Leistungspreis. Stattdessen kann KROATI-Reisen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Leistungspreis verlangen. Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: Bis 30 Tage vor Reiseantritt Betrag in Höhe der Anzahlung laut Mietvertrag ab 30 bis 14 Tag vor Reiseantritt 50 %, ab 14 bis 1 Tag vor Reiseantritt 80 %, ab 1 Tag vor Reiseantritt 95 % des Reisepreises Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, KROATI-Reisen nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale KROATI-Reisen behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist KROATI-Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. |
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5.
5.1 a) b) c) 5.2 |
Umbuchungen
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann KROATI-Reisen ein Umbuchungsentgelt erheben. bei Verträgen über Ferienwohnungen / -häuser bis 40 Tage vor Reiseantritt € 20,-- bei Verträgen über Buchungen im Hotel oder Apartmentanlagen bis 40 Tage vor Reiseantritt € 20,-- bei anderen Reisearten bis 40 Tage vor Reiseantritt € 20,-- Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.2 bis 5.5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. |
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6.
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Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Vertragsleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Leistungspreises. KROATI-Reisen wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. |
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7.
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Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Der Leistungsträger kann den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Leistungsträger nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Leistungsträger, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. |
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8.
8.1 8.2 8.3 8.4 |
Obliegenheiten des Kunden
Mängelanzeige Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem Leistungsträger einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Leistungsträger am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Der Leistungsträger hat vor Ort für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist dies aus unerfindlichen Gründen nicht möglich, sind etwaige Reisemängel KROATI-Reisen unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Mängelanzeigen nach Ablauf des Mietvertrags werden nicht mehr berücksichtigt. Der Leistungsträger ist nicht befugt, Ansprüche des Kunden gegenüber KROATI-Reisen anzuerkennen. Über die Erreichbarkeit des Leistungsträgers vor Ort wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde den Mietvertrag wegen eines Mangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, dem Leistungsträger erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Leistungsträger zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Leistungsträger verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Leistungsträger erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Reiseunterlagen Der Kunde hat KROATI-Reisen zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Anreisebeschreibung, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält. Schadensminderungspflicht Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er den Leistungsträger und KROATI-Reisen auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen. |
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9.
9.1 9.2 |
Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von KROATI-Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. KROATI-Reisen haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Beratung und Buchungsabwicklung im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrags. Sie haftet nicht für die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen und etwaiger daraus resultierender Mängel. |
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10.
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Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber KROATI-Reisen unter der nachfolgend / vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen sofern die Obliegenheitspflichten nach Punkt 8.1 dieser AGB`s erfüllt sind . Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. |
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11.
11.1 11.2 11.3 11.4 |
Verjährung
Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch KROATI-Reisen oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von KROATI-Reisen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch KROATI-Reisen oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von KROATI-Reisen beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und KROATI-Reisen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder KROATI-Reisen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. |
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12.
12.1 12.2 12.3 |
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
KROATI-Reisen wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Leistung angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn KROATI-Reisen schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. KROATI-Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass KROATI-Reisen eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. |
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13.
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Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und KROATI-Reisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Leistungsträger im Ausland für die Haftung von KROATI-Reisen dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung. |
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14.
14.1 14.2 14.3 a) b) |
Gerichtsstand
Der Kunde kann KROATI-Reisen nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von KROATI-Reisen gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von KROATI-Reisen vereinbart. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Mietvertrag zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Mietvertrag zu Urlaubszwecken anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. |