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Anreise: 2010
Abreise: 2010
 


 

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Einreisevorschriften

Reisedokumente für die Einreise nach Kroatien:

Für Deutsche und EU-Bürger: Bürger der EU benötigen für die Einreise nach Kroatien und Slowenien folgende Dokumente: - Einen gültigen Personalausweis (für Aufenthalt bis 30 Tage) -> Eine Einreise mit vorläufigem Personalausweis ist nicht möglich!!! oder - Reisepass (für Aufenthalt bis 3 Monate) -> Die Einreise mit einem vorläufigem Reisepass ist möglich!!! - Kinder benötigen einen Kinderausweis (mit Lichtbild)  -> Ein Eintrag der Kind(er) im Reisepass der Eltern mit Lichtbild ist möglich!!! 

Für Nicht EU-Bürger
: Viele nicht EU-Bürger benötigen ein Visum für die Einreise - ist aber immer abhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit. Bitte bei einem der folgenden Konsulate nachfragen: - Konsulat Berlin Tel.: 030/21915514 - Konsulat Frankfurt Tel.: 069/7071012 - Konsulat München Tel.: 089/90901650 

Allgemeine Infos:  - Ausweisdokumente müssen für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein. - Minderjährige, die nicht in Begleitung der Eltern/Sorgeberechtigten reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten mit sich führen.  - Fahrzeugführer benötigen einen Führerschein, den Fahrzeugschein und die Grüne Versicherungskarte. Mehr Informationen zur Einreise nach Kroatien gibt es auch unter http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/01-Laender/Kroatien.html oder unter http://www.mvpei.hr. Bei Fragen zur Einreise steht Ihnen natürlich auch unser Team von Kroati.de gerne zur Verfügung.

Fahrzeugdokumente:   
Für die Einreise nach Kroatien braucht man den Führerschein, den Fahrzeugschein und die Grüne Versicherungskarte für das Fahrzeug.

Zollbestimmungen: 
Die geltenden Zollbestimmungen der Republik Kroatien entsprechen den Standarts der EU-Länder.
Ausländische Währungen können ein- und ausgeführt werden (ein- und ausfuhr von Bargeld über der Summe von 40.000 Kuna in Fremdwährung oder in Kuna ist dem Zollbeamten zu melden.)
Alle wertvollen Gegenstände, die über den Rahmen des normalen Reisegepäcks hinausgehen, sollten an der Grenze deklariert werden.
Hunde und Katzen sowie andere Haustiere, die bei einem kürzeren Aufenthalt in Kroatien (Urlaubsaufenthalt, Besuche) mitgeführt werden, können in die Republik Kroatien einreisen. Bei allen Tieren ist die Mitführung eines aktuellen Gesundheitszeugnisses erforderlich. Bei Hunden wird zudem ein internationaler Veterinärausweis mit einem Nachweis über die Tollwutimpfung verlangt. Handelt es sich um die erste Impfung, so ist zu beachten, dass diese nicht weniger als 6 Monate und nicht mehr als ein Jahr zurückliegt. Jede weitere Impfung darf nicht mehr als ein Jahr zurückliegen. 

Mehrwertsteuerrückerstattung für Ausländer (PDV):
Für in Kroatien gekaufte Ware (mit Ausnahme von Treibstoffen) kann die Mehrwertsteuer rückerstattet werden, falls die einzelne Rechnung höher als 500,00 Kuna ist. Beim Einkauf in Kroatien sollten sie das PDV-P Formular verlangen, das vom Verkäufer ausgefüllt und verifiziert werden muss. Bei der Ausreise müssen die Rechnungen vom Zollamt beglaubigt werden. Die Mehrwertsteuer kann innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach dem Kauf rückerstattet werden; und zwar entweder persönlich beim Verkäufer, bei dem die Ware gekauft wurde (die Erstattung findet sofort statt) oder über die Post an die Adresse des Verkäufers unter Angabe der Kontonummer, auf die der Betrag eingezahlt werden soll. (Die Erstattung erfolgt innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags.)



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